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Die integrative Gruppe ist eine Außendienstelle des Heilpädagogischen Kindergartens. Seit Oktober 2001 besteht eine Partnerschaft
zwischen den Heilpädagogischen Diensten der Caritas und der Integrativen Kindertagesstätte "Arche Noah" Ommersheim. Diese
Kindertagesstätte ist in Trägerschaft der katholischen Kirchenstiftung Mariä Heimsuchung in Ommersheim.
In der integrativen Gruppe werden 10 Kinder ohne Behinderung und 5 Kinder mit Behinderung ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung
gemeinsam betreut.
Das Raumangebot der integrativen Gruppe umfasst zwei große Gruppenräume. Wir benutzen nach Bedarf auch die anderen Räume,
wie z.B. die Turnhalle mit Kletterwand. Für Spiele im Freien steht den Kindern eine großzügige Außenanlage zur Verfügung.
Die Öffnungszeiten der integrativen Gruppe sind von Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags bis 13.00
Uhr. In Absprache mit uns können diese Zeiten erweitert werden.
In der integrativen Gruppe spielen, leben und lernen Kinder, die durch körperliche, geistige, seelische und soziale Beeinträchtigungen
behindert oder von einer Behinderung bedroht sind gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung.
Neben der individuellen Förderung kommen externe Fachkräfte wie z. B. Autismustherapeuten, Ergotherapeuten, Krankengymnasten
und Logopäden in unser Haus bzw. begleiten wir die Kinder zu freien Therapiepraxen.
Für die pädagogische und pflegerische Betreuung der Kinder sind zwei qualifizierte pädagogische Fachkräfte tätig. Sie werden
von Praktikanten unterstützt.
Die Kinder gehen einmal in der Woche schwimmen. Daneben gibt es andere Freiszeitaktivitäten wie, z.B. Besuche bei der Feuerwehr,
beim Bäcker. Wir nehmen auch an den Feierlichkeiten des Kirchenjahres und der Dorfgemeinschaft teil.
Das Einzugsgebiet ist der Saarpfalz-Kreis, sowie angrenzende Landkreise. Alle Kinder werden von einem Taxiunternehmen von
zu Hause abgeholt, in den Kindergarten gebracht und am Nachmittag wieder nach Hause gefahren.
Die rechtlichen Grundlagen für eine Aufnahme in unsere integrative Gruppe sind §§ 53 und 54 SGB XII in Verbindung mit den
§§ 55 und 56 SGB IX bzw. 35a SGB VIII. Kostenträger für den Kindergartenplatz sind der überörtliche Sozialhilfeträger bzw.
die zuständige Jugendhilfe vom entsprechenden Landkreis.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an
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