Heilpädagogische Dienste St. Ingbert - Schulvorbereitungsgruppe

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Konzept der Schulvorbereitungsgruppe

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Konzept Schulvorbereitungsgruppe

1. Rahmenbedingungen

1.1. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen

Die Schulvorbereitungsgruppe stellt innerhalb der interdisziplinären Frühförderstelle der Heilpädagogischen Dienste einen wichtigen Baustein der heilpädagogischen Arbeit dar. Bildung ist, wie die Förderung einzelner Fähigkeiten und Fertigkeiten, eine wesentliche Komponente unseres ganzheitlichen Ansatzes, dem wir mit der Schulvorbereitungsgruppe Rechnung tragen wollen.

Wir stehen heute den vielfältigsten Veränderungen und Umbrüchen innerhalb unserer Gesellschaft gegenüber.

Die Menschen von heute sind teilweise durch den Modernisierungsprozess aus den traditionellen gewohnten Lebensformen und den damit verbundenen Sinnorientierungen herausgelöst und so auf sich selbst und auf ihre individuelle Lebensplanung gestellt. Damit ist das frühe Lernen in den Familien nicht mehr grundsätzlich gegeben. Vorschulische Einrichtungen übernehmen aus diesem Grund immer mehr diese primärsozialisatorischen Aufgaben. Bildung nimmt in dieser Diskussion eine zentrale Rolle ein, was nicht zuletzt aus den Konsequenzen der PISA-Studie und der IGLU-Studien zu einem neuen Denken im vorschulischen Bereich geführt hat.

Die bestehende Bildungsdebatte führt zu einem neuen Denken im pädagogischen und auch heilpädagogischen Feld. Im Bereich der heilpädagogischen Frühförderung werden Kinder betreut, die aufgrund spezifischer Probleme einer besonderen Förderung bedürfen. Gerade für Kinder stellen die Anforderungen der Schule besondere Herausforderungen in den Bereichen der Ich-Kompetenz, der Sozial-Kompetenz und der Sachkompetenz dar. Unsere Schulvorbereitungsgruppe vertritt den pädagogischen Ansatz, diesen Kindern eine optimale Voraussetzung für den späteren Schulbesuch zu ermöglichen.

Die Tendenz zur Individualisierung in Verbindung mit den Unsicherheiten der so genannten "Risikogesellschaft" bestärkt offenbar den Versuch und den Wunsch der Einzelnen nach vertrauten und unterstützenden Bezugspersonen, die dem Anspruch der gesellschaftlichen Bildungsidee Rechnung tragen.

Die Lebenswelten der Kinder, die Welt in der die Kinder leben und groß werden, in der sie erzogen werden und Bildung erlangen, wird durch die eben skizzierten, gesellschaftlichen Entwicklungen mehr oder minder beeinflusst.

Um eine angemessene Einschätzung des Lebensumfeldes der Kinder zu erlangen und dem gesellschaftlichen und erzieherischen Auftrag gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen Analyse und Kenntnis der Lebenswelt der Kinder, der sozialen Beziehungen sowie ihrer konkret erfahrbaren Umwelt.

Die komplexen gesellschaftlichen Veränderungen stellen die Rahmenbedingungen und Legitimation für eine professionelle institutionelle Schulvorbereitungsgruppe dar. Ein wesentliches Ziel unserer Schulvorbereitungsgruppe ist es, eine Chancengleichheit zu schaffen, damit auch Kinder, die entwicklungsverzögert und von Behinderung bedroht sind, eine optimale Ausgangssituation für einen guten Schulbeginn haben.

1.2. Rahmenbedingungen unserer Einrichtung

1.2.1. Träger der Einrichtung

Caritasverband der Diözese Speyer e.V.

1.2.2. Einzugsgebiet

Der Saarpfalz-Kreis fällt in unser Einzugsgebiet.

1.2.3. Öffnungszeiten

Die Schulvorbereitungsgruppe findet sowohl an einem Vormittag als auch an einem Nachmittag in der Woche statt.
Die Dauer der Förderung beträgt 130 Minuten. Diese sind aufgeteilt in 2 Arbeitseinheiten von je 60 Minuten und einer Pause von 10 Minuten.

Für die Schulvorbereitungsgruppe steht ein spezieller Förderraum zur Verfügung.

1.2.4. Personal

Die Schulvorbereitungsgruppe wird von fachlich qualifizierten Pädagogen geleitet.

2. Personenkreis, gesetzliche Grundlagen und Aufgaben

2.1. Personenkreis

Das Angebot der Schulvorbereitungsgruppe richtet sich an behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder im Vorschulalter, die vor der Einschulung stehen. Die drohende Behinderung kann auch von Entwicklungsstörungen, -gefährdungen und -beeinträchtigungen ausgehen.

2.2. Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen zur Durchführung einer interdisziplinären Frühförderung sind die §§ 53 und 54 Abs. 1 SGB XII in Verbindung mit den §§ 55 und 56 SGB IX bzw. § 35a KJHG sowie die Landesrahmenempfehlung des Saarlandes zur Umsetzung der Rechtsverordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder.

Kostenträger für die Schulvorbereitungsgruppe ist der überörtliche Sozialhilfeträger bzw. die Jugendhilfe des Landkreises.

2.3. Aufgabe der Schulvorbereitungsgruppe

Die Schulvorbereitungsgruppe ist eine Ergänzung zur herkömmlichen Einzelförderung mit dem Ziel, die Kinder an die Schulfähigkeit weitestmöglich heranzuführen.

3. Pädagogisches Grundverständnis

Wir verstehen unsere pädagogische Arbeit als unterstützende und ergänzende Erziehung im Hinblick auf die Förderung der Persönlichkeit der Kinder. Unsere qualifizierte pädagogische Arbeit setzt sowohl am individuellen Entwicklungsstand der  Kinder als auch an ihren Lebens- und Erfahrungsraum an.

  • Unsere professionell verstandene pädagogische Arbeit gründet auf:
  • der Annahme und Akzeptanz der Persönlichkeit der Kinder
  • der liebevollen, taktvollen und verständnisvollen Zuwendung
  • der Schaffung einer vertrauensvollen Atmosphäre als sichere Ausgangsbasis um Lernerfahrungen zu machen
  • dem Bezug zur Lebenswelt sowie der Berücksichtigung des Entwicklungsstandes der Kinder
  • dem pädagogischen Verhältnis als Grundlage der Arbeit mit den Kindern


4. Pädagogische Ziele

Durch Lernen in Erfahrungszusammenhängen wird eine Vertiefung der Lerninhalte ermöglicht. Hierbei bieten spezielle Lernmaterialien die Grundlage zur Hinführung auf die Schulfähigkeit.

4.1. Förderung der "Ich-Kompetenz"

Darunter fallen folgende Bereiche:

  • Förderung von Selbstbewusstsein und Selbstverantwortung
  • Entfaltung von Lernmotivation
  • Erhöhung von Frustrationstoleranz
  • Förderung von Aufmerksamkeit, Konzentration und Ausdauer
  • Anregen von Kreativität und Phantasie
  • Lernen, mit eigenen Gefühlen angemessen umgehen zu können
  • Förderung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes


4.2. Förderung der "Sozialkompetenz"

Darunter fallen folgende Bereiche:

  • Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit zur Kommunikation
  • Entwicklung wichtiger sozialer Verhaltensweisen wie z. B. Akzeptanz von Grenzen, Rücksichtnahme, Einhalten von Regeln, Hilfsbereitschaft und Toleranz gegenüber anderen Gruppenmitgliedern
  • Erlangung von Durchsetzungsvermögen
  • Aufbau kooperativen Spielverhaltens


4.3. Förderung der "Sachkompetenz"

Darunter fallen folgende Bereiche:


  • Erfahrungen über Lebensräume von Mensch und Tier sammeln
  • Heranführen der Kinder an einen wertschätzenden Umgang mit Umwelt und Natur
  • Vermittlung primärer Grundlagen der Kulturtechniken


4.4. Förderung der "Lern- und Leistungsbereitschaft"

Darunter fallen folgende Bereiche:

  • Konzentration, Motivation und Ausdauer
  • planvolles Herangehen an Aufgabenstellungen


4.5. Förderung feinmotorischer Fähigkeiten

Darunter fallen folgende Bereiche:

  • graphomotorische Übungen unter Beachtung der korrekten Stifthaltung
  • gezielte Ausschneide- und Ausmalübungen
  • Hinführung zum gegenständlichen Malen
  • Anleitung zum Modellieren und Gestalten


4.6. Förderung von Wahrnehmungsleistungen

Darunter fallen folgende Bereiche:

  • visueller Bereich
  • taktil-kinästhetischer Bereich
  • vestibulärer Bereich
  • olfaktorischer Bereich
  • gustatorischer Bereich


4.7. Förderung der kognitiven Entwicklung in folgenden Bereichen:

Darunter fallen folgende Bereiche:

  • Erweiterung der Differenzierungsfähigkeit
  • Verbesserung der Merkfähigkeit
  • Erschließung von Sinnzusammenhängen
  • Anregung zu Ideenreichtum und Kreativität


4.8. Sprachförderung

Darunter fallen folgende Bereiche:


  • Erfassen und Wiedergeben von sprachlichen Inhalten
  • Verstehen und Ausführen von Anweisungen
  • gezieltes Beantworten von Fragen
  • Formulierung von eigenen Wünschen und Bedürfnissen
  • Anwendung eines altersgemäßen Wortschatzes und Satzbaues
  • Förderung einer korrekten und verständlichen Artikulation


5. Elternarbeit

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und der Förderpädagogin stellt die grundlegende Voraussetzung für die pädagogische Gruppenarbeit dar. Hierbei sehen wir die Eltern als kompetente Partner für die Entwicklungsprobleme ihres Kindes an.

Wesentliche Inhalte der Elternarbeit sind:

  • Information über Inhalte und Zielsetzung der Schulvorbereitungsgruppe
  • Regelmäßige Gesprächsangebote
  • Informationsveranstaltungen/Elterngesprächskreise zu best. Themen, wie z.B. Schulreife
  • Beratung bzgl. der Einschulung


6. Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Heilpädagogische Frühfördermaßnahmen werden je nach Bedarf in Zusammenarbeit mit:

  • Kinderärzten
  • Fachärzten/Kliniken, Sozialpädiatrischen Zentren
  • Kindertageseinrichtungen
  • Krankengymnasten
  • Logopäden
  • Ergotherapeuten
  • Kinderpsychotherapeuten
  • Gesundheitsämtern
  • Jugendämtern
  • Erziehungsberatungsstellen


durchgeführt.